Aktuelle Corona Verordnung

Von | 18. September 2021

Für ALLE Besucher der Sportstätte, die nicht geimpft oder genesen sind, gilt die Testpflicht! Der jeweilige Status muss nachgewiesen werden (Impfpass, Bescheinigung, Schnelltest). Ansonsten ist der Zutritt untersagt.


Die Fußballverbände versuchen eine bessere Regelung zu erreichen, aber derzeit gilt diese Verordnung .

https://www.fv-rheinland.de/neue-corona-landesverordnung-stellt-den-fussball-vor-enorme-herausforderungen/